„Bezüglich des EuGH-Urteils zum 500-Millionen-Zuschlag ist es im Lichte der Ausführungen so, als ob die Steuer (falls fällig) von vornherein einzig und allein von den „einzigen“ Konzessionären getragen werden müsste, wie in der Satzung festgelegt aktuelle Aussprache…

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