„Mit dieser Mitteilung beabsichtigen wir, jegliche verzerrte Auslegung des Direktionsrundschreibens der ADM zu verhindern, das die Verfahrensbestimmungen enthält, die sich aus der Anwendung von Art. 1, Paragraph 1051 des Gesetzes vom 30.12.18 n. 145 (Stabilitätsgesetz für 2019)". AsTro schreibt es in eine Notiz.…

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