Für beim INPS registrierte Selbstständige und für Sozialversicherungsträger angeschlossene Fachkräfte, die im Steuerzeitraum 2019 ein für Irpef-Zwecke zu versteuerndes Gesamtbruttoeinkommen von höchstens 50 Euro erzielt haben und einen Schaden erlitten haben.

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