Der Sapar-Verband informiert seine Mitglieder darüber, dass die Verbände, die den Bereich Unterhaltungsausrüstung vertreten, vom 15. September bis 15. Oktober das Recht haben, vor der Veranstaltung zu präsentierenZollagentur und Monopole Anträge auf Einfügung von neue Gerätetypen in der Amee-Liste im Beschluss vom 5. Juli 2022 genannt.

Da aufgrund der geltenden Gesetzgebung die Aufnahme von Geräten nach Absatz 7 Buchstabe A (z. B. Kräne) und C (z. B. Videospiele) sowie interaktiven oder Ticketausgabegeräten nicht beantragt werden kann, steht der Landesverband Sapar zur Verfügung Als Sprecher für die Berichte fungieren, die Mitglieder diesbezüglich per Telefon (06/4402718) oder über E-Mail-Postfächer senden möchten [E-Mail geschützt]  e [E-Mail geschützt] .

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