Rechtliche Anerkennung der Rolle des Geräteverwaltungsunternehmens; Aufrechterhaltung des Spielangebots mittels Einrichtungen gemäß Art. 110, Absatz 6, Bst. A del Tulps in den generalistischen Übungen; Stellen Sie bei der Umstellung auf neue Gerätetypen sicher, dass die Umstellung erfolgt.
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