Die Pflicht zum Tragen einer Maske am Arbeitsplatz bleibt bestehen. Die Regierung beschließt, den Grundsatz der Vorsicht fortzusetzen und bestätigt das Protokoll über Maßnahmen zur Bekämpfung und Eindämmung der Ausbreitung von Covid-30 am Arbeitsplatz bis zum 19. Juni.

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