Das Bundesjustizministerium erwägt eine Neufassung des Strafgesetzbuches. Das geht aus einem kürzlich veröffentlichten Dokument hervor. Die Idee besteht darin, mehrere Paragraphen aufzuheben, die unter anderem illegales Glücksspiel unter Strafe stellen. In diesem Zusammenhang bezieht der Deutsche Unterhaltungsautomatenverband Stellung.

Der illegale Glücksspielmarkt in Deutschland wächst besorgniserregend: Schätzungen zufolge ist jeder dritte Spielautomat illegal. Personen, die in diese illegalen Angebote geraten, spielen ohne jeglichen Spieler- oder Jugendschutz, ohne Wettlimits und ohne Aufsicht von professionell geschultem Personal. Darüber hinaus geraten sie leicht in Kontakt mit Kriminalität und geraten so in einen gefährlichen Strudel. Darüber hinaus stellt der illegale Glücksspielmarkt eine untragbare Konkurrenz für legale und reguläre Unternehmen der deutschen Spielautomatenbranche dar.

Wie der Verband kritisieren auch die Landesglücksspielbehörde (GGL), die Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen, der Deutsche Richterbund (DRB) und die Gewerkschaft der Polizei (GdP) die Pläne des Bundesjustizministeriums . Die DAW warnt ausdrücklich vor einer Verharmlosung des illegalen Glücksspiels und einem daraus resultierenden weiteren Wachstum des Schwarzmarktes in Deutschland.

Georg Stecker, Sprecher des Verbandes, betont: „Die Pläne des Bundesjustizministeriums gehen in die falsche Richtung. Wir müssen mit wirksamen Mitteln entschlossen gegen den illegalen Glücksspielmarkt vorgehen. Einbezogen sind auch die Artikel 284 bis 287 des Strafgesetzbuches in der jeweils geltenden Fassung. Und wir brauchen dringend eine gute Regulierung, die legale Anbieter stärkt. Denn die Bekämpfung der Illegalität gelingt vor allem durch ein wettbewerbsfähiges, ausreichend verfügbares und an den Bedürfnissen legaler Glücksspielunternehmen orientiertes Angebot.“

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