(Jamma) – Der 31. Mai 2017 ist die übliche Frist für die Übermittlung regelmäßiger Mehrwertsteuerzahlungen, es scheint jedoch sehr wahrscheinlich, dass die oben genannte Frist für die Übermittlung bis zum 12. Juni 2017 verlängert wird. Nach den gestrigen Gerüchten wäre sie tatsächlich abgelaufen die Leitung …

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