Die Europäische Kommission hat den Mitgliedstaaten den Vorschlag übermittelt, den vorübergehenden Rahmen für staatliche Beihilfen, den sogenannten Temporären Rahmen, bis zum 30. Juni 2022 zu verlängern, d. h. die außerordentlichen Maßnahmen, die zur Unterstützung von Unternehmen angesichts der Auswirkungen ergriffen wurden.

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