„Das Haushaltsgesetz für das Jahr 2021 (Art. 1, Abschnitt 58 bis 60, Gesetz 178/2020) hat unter anderem bis zum 31.12.2021 die Möglichkeit erweitert, die Abzüge vom IRPEF oder von IRES in Anspruch zu nehmen Deckt die Kosten, die im Zusammenhang mit … entstehen.

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