Die Zoll- und Monopolbehörde hat begonnen ein Dematerialisierungsprozess der in Artikel 110 des TULPS vorgesehenen Genehmigungstitel für Unterhaltungsautomaten, die die schrittweise und schrittweise Ersetzung der aktuellen Papiertitel, die auf Papier mit Wasserzeichen und Hologramm gedruckt sind, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Digital Administration Code (Zoll) mit sich bringen und Monopolbehörde – Rundschreiben Nr. 31 vom 2023. August 19).

Der Dematerialisierungsprozess, der voraussichtlich ab dem 20. September nächsten Jahres beginnen wird, betrifft zunächst nur Geräte, die keine Geldpreise gewähren, und wird zu einem späteren Zeitpunkt auch auf Geräte mit Geldpreisen im Sinne von Absatz 6 Buchstabe b ausgeweitet. a) Tulpen

Das neue Verfahren, beschrieben im Rundschreiben Nr. 19/2023 des ADM Games Management sieht die digitale Generierung der Titel und deren Freigabe an den Produzenten/Importeur (im Falle der Vertriebsfreigabe) oder an den Manager (im Falle der Betriebsfreigabe) vor. über ihren eigenen reservierten Bereich, der über die Website der Zoll- und Monopolbehörde zugänglich ist, mit Spid, Cie oder Cns.

Anschließend müssen die Manager das entsprechende Etikett herunterladen, das auch das Vorhandensein eines QR-Codes enthält, auf einen selbstklebenden Papierträger drucken und an den Geräten anbringen, die, wenn sie voll funktionsfähig sind, beide Autorisierungstitel ersetzen: durch Scannen des QR -Der auf dem Etikett vorhandene Code zeigt tatsächlich alle Informationen zum Gerät an, die in der Datenbank der Agentur vorhanden sind, in Echtzeit aktualisiert werden und derzeit sowohl auf dem NOD als auch auf dem NOE gemeldet werden.

ADM legt dann fest, dass, um eine möglichst umfassende Kontrolle der Autorisierungszertifikate und den schrittweisen Übergang zur vollständigen Digitalisierung des Zertifikats zu ermöglichen, bis die Agentur etwas anderes angibt, <<Der Betreiber des Geräts ist verpflichtet, im Falle der Erteilung neuer Genehmigungen ab dem 20. September darauf, beide Genehmigungen (NOD und NOE) gut sichtbar auf dem Gerät anzubringen und einfach auf Papier auszudrucken das Etikett mit dem QR-Code>>.

Der Dematerialisierungsprozess, betont ADM, werde alle neuen Genehmigungen betreffen, die ab dem 20. September von den Ämtern beantragt und ausgestellt werden: Denn für Geräte, die noch nicht damit ausgestattet sind, gilt zusammen mit der Freigabe des NOE das Gerät Auch bei ausgestellter Sicherheit (RFID) bleibt die Notwendigkeit der persönlichen Abholung desselben Geräts in den Büros der gebietszuständigen Monopole bestehen.

Abschließend wird festgelegt, dass die bestehenden Papierzulassungsdokumente, die bereits im Original auf dem mit Wasserzeichen und Hologramm versehenen Papier der Agentur auf den Geräten angebracht sind, ihre Gültigkeit behalten und daher vorerst nicht durch solche in elektronischer Form ersetzt werden dürfen. Der Verein teilt mit, dass er den Mitgliedern für etwaige Auskünfte und Hilfestellungen im Verfahren zur Verfügung steht

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