Die erste Ausgabe des Pflichtkurses für Manager und Mitarbeiter von Spielhallen oder Bars, Tabakläden oder anderen Betrieben mit Spielautomaten oder anderen Gewinnspielen mit Bargeldgewinnen beginnt

Auf Elba gibt es auch die Möglichkeit, den obligatorischen Kurs für Besitzer und Angestellte von Wettbüros und ganz allgemein von Bars, Tabakläden und anderen Geschäften zu besuchen, die Spielräume mit Bargeldgewinnen anbieten.

Sie wird von Confcommercio organisiert, was es den Betreibern des Sektors ermöglicht, rechtzeitig die neue regionale Gesetzgebung einzuhalten, die diese Verpflichtung vorsieht, mit dem Ziel, das Wissen und die Sensibilität gegenüber Glücksspielstörungen zu erhöhen sowie illegales Glücksspiel zu verhindern und zu bekämpfen .

Die Ausbildung gliedert sich wie folgt:

8 Stunden für Besitzer von Spielautomaten und Ähnlichem (Bars, Restaurants etc.);

2 Stunden für FIT-Mitglieds-Tabakhändler, die Spielautomaten und Ähnliches aufgestellt haben: Ihnen werden nämlich die bereits erworbenen Ausbildungspunkte in den zuvor durchgeführten Qualifizierungskursen angerechnet.

Zu den Themen, die im Unterricht behandelt werden, gehören die aktuelle Gesetzgebung zu legalem Glücksspiel, Verbraucherrechten und Glücksspielwerbung; aber nicht nur: die Merkmale von Glücksspielen, die zur Sucht führen, die Definition von Sucht und die Mechanismen der Spielstörung. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dann auf der Identifizierung von Anzeichen riskanten Verhaltens und der Kenntnis des territorialen Netzwerks von Unterstützungs- und Betreuungsdiensten, die im Bedarfsfall aktiviert werden können.

Die Nichteinhaltung der Schulungspflicht wird mit einem Bußgeld in Höhe von 1.000 bis 5.000 Euro, der vorübergehenden Schließung des Geschäftsbetriebs und der vorübergehenden Sperrung der Glücksspielautomaten durch Siegel geahndet.

Die Kursgebühr beträgt 50,00 € für den 2-stündigen Kurs und 125,00 € für den 8-stündigen Kurs.

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