„Die Frist für die Einreichung des Antrags auf Zugang zu dem nicht rückzahlbaren Zuschuss gemäß Art. 2 läuft am 1. September ab. 5, Absätze 15 bis 1 der „Sostegni bis“, Alternative zu der in den Absätzen 4 bis XNUMX genannten automatischen Regelung...

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