„Artikel 69 der fraglichen Bestimmung verlängert bis zum 29. Mai 2020 die Zahlungsfristen der Einheitlichen Steuererhebung (PREU) aller Art, sowohl im Voraus als auch im Saldo, mit der weiteren Möglichkeit, die Beträge in Raten zu zahlen, um den Notfall zu bewältigen …

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