„Um etwas Licht in den laufenden Prozess zur Definition des Vertrags für die Rennstrecken zu bringen, erscheint es angebracht, darauf hinzuweisen, dass: 1- Der Ministerialerlass Nr. 985 vom 29. Januar wurde vom Rechnungshof registriert …

Um diesen Artikel zu lesen

Anmelden oder registrieren

Vorherige ArtikelAGCAI bei ACADI: "Es waren die Manager, die ihren Konzessionär gewählt haben und nicht umgekehrt, die Autorisierung ist nicht ihr Recht"
Nächster ArtikelGeheimes Spielzimmer in einer Bar in Grammichele (CT), Höchststrafe für den Eigentümer