Confindustria Sistema Gioco Italia verabschiedet neue Richtlinien für die Werbung in Spielen, die von Transparenz und Jugendschutz inspiriert sind

(Jamma) Die zusätzlichen Anwendungsrichtlinien, die Confindustria Sistema Gioco Italia (SGI) für Spiele mit Geldpreisen verabschiedet hat, treten in Kraft. Diese Regeln, die für alle Mitglieder des Verbandes bei ihren zukünftigen Werbemaßnahmen verbindlich sind, sollen ein eindeutiges technisches Hilfsmittel bei der Konzeption, Entwicklung und Planung von Werbekampagnen im Glücksspielbereich bieten.

Der SGI-Verband traf sich zuvor mit den Vertretern der wichtigsten italienischen Fernseh- und Werbeagenturen, um die Ideen zu überprüfen und gemeinsam ihre tatsächliche Anwendbarkeit zu bewerten.

Die neuen Bestimmungen geben die einzuhaltenden Parameter an, die die Transparenz der Arbeit mit dem Schutz der Spieler und präzisen Warnungen zum Spielverbot für Minderjährige gewährleisten.

Unter anderem wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Werbung in thematischen Programmen, die den geschützten Bereich für Minderjährige betreffen, niemals mit einem Abstand von 30 Minuten vor und nach ihnen erscheinen darf. Auch die Wartebereiche von Theatern und Kinos werden anlässlich von Darbietungen, die sich direkt an Minderjährige richten, geschützt. Diese Kriterien gelten auch für alle "Warn"-Formeln zum Thema Glücksspiel mit Geldgewinnen in Presse, audiovisuellen Medien, Radio und Websites. Ausgenommen von der Anwendung der vorgenannten Richtlinien, die eine einfache Verwendung des Produktlogos und eingetragener Warenzeichen vorsehen, sind Sponsorings und institutionelle Kommunikationsaktivitäten tout court.

Werbung darf niemals in der Programmierung des geschützten Sendeplatzes für Minderjährige mit einem Abstand von 30 Minuten vor und nach ihnen erscheinen.

Diese Kriterien gelten auch für alle "Warn"-Formeln zum Thema Glücksspiel mit Geldgewinnen in Presse, audiovisuellen Medien, Radio und Websites.
Die Werbekampagnen müssen auf allen Kommunikations- und/oder Verbreitungsmitteln den Warnhinweis „Glücksspiel ist Minderjährigen verboten und kann pathologische Sucht hervorrufen“, den Firmennamen und die Lizenznummer, einen Hinweis auf die Website des Lizenznehmers und die AAMS enthalten um die Gewinnchancen abzufragen.

Diese Anforderung entstand nach der Verabschiedung des „Selbstregulierungskodex für kommerzielle Kommunikation im Bereich der Geldgewinnspiele“, gefolgt von der Umsetzung von Art. 28 Ter-Spiele mit Geldgewinnen, die im Rahmen des "Allgemeinen Selbstregulierungskodex für kommerzielle Kommunikation" und des Balduzzi-Gesetzes eingeführt wurden und Richtlinien für die Entwicklung von Werbekampagnen enthalten (Artikel 7, Absatz 4 und 4 bis).

Schließlich beobachtet die Confindustria Sistema Gioco Italia, wie die neuen Richtlinien die durch die Balduzzi-Rechnung allgemein auferlegten Grenzen vertiefen und verschärfen und die Selbstregulierung weiter stärken, die der Verband und seine Mitglieder auf präzise Weise durch 7 neue zu respektieren haben Richtlinien. Dieser Schritt nach vorne macht das Engagement der Confindustria Sistema Gioco Italia zum Schutz des italienischen Glücksspiels, insbesondere gegenüber Minderjährigen, noch konkreter. Der Austausch ethischer und beruflicher Grundsätze ist ein wesentlicher Ausgangspunkt in der gemeinsamen Arbeit, um bei der Umsetzung des Gesetzes und im Respekt vor den betroffenen Verbrauchern auf transparente Weise vorzugehen und ihnen in jeder Hinsicht eine verantwortungsvolle Kommunikation anzubieten.

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