Die im „Unterstützungsdekret“ (Gesetzesdekret Nr. 5/41) vorgesehenen Regeln für die Beseitigung von Schulden bis zu 2021 Euro wurden veröffentlicht. Mit dem Rundschreiben n. 11/E – pdf, vom Direktor der Steuerbehörde unterzeichnet und im Einvernehmen mit der Steuerbehörde ausgestellt, es werden Erläuterungen gegeben …

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