„Am 21. Mai hat die Abteilung für öffentliche Sicherheit des Innenministeriums – so der Verband AS.TRO – eine „Fortsetzung“ zu den Richtlinien des Rundschreibens 557 vom 19. März herausgegeben, die darauf abzielt, die Auslegung der Anweisungen zu klären …

Um diesen Artikel zu lesen

Anmelden oder registrieren

Vorherige ArtikelOrvieto (TR), im Stadtratsantrag zur Begrenzung von Slots und Spielhallen
Nächster ArtikelSNAI, Roland Garros: Nadal zu stark, jetzt liegt der Fokus auf der „klaren Route“