Das regionale Verwaltungsgericht für Latium (Zweite Sektion) hat mit dem Dekret des Präsidenten dem Antrag auf eine monokratische Vorsichtsmaßnahme für die Berufung einiger Bingohallen des Anib-Verbandes gegen die Bestimmungen des Verbrauchsteuer-, Zoll- und Zollgesetzes stattgegeben.

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