„Der Staatsrat hat nahm die Berufung an präsentiert von FIT-STS im Vergleich zu den Betriebsstunden von Unterhaltungsautomaten, die 2019 vom Bürgermeister von Kairo Montenotte (SV) festgelegt wurden. Dies ist die zweite Hälfte eines Rechtsstreits, der am Tag nach der Veröffentlichung der Verordnung begann, die den ausschließlichen Betrieb der Slots im Zeitfenster von 19.00:07.00 bis XNUMX:XNUMX Uhr erlaubte. Die FIT focht die Bestimmung sofort vor der TAR Ligurien an, die bestätigte, dass sie auf den Sanktionsaspekt beschränkt sei. Das hat er in einer Notiz geschrieben Union der Sportempfänger.

„Die Zeitpläne wurden eingehalten, und aus diesem Grund wandte sich die FIT an das höhere Gremium der Verwaltungsgerichtsbarkeit und errang dieses Mal einen wichtigen Sieg für die Tabakhändler-Empfänger von Kairo. Die Richter – so heißt es weiter – haben tatsächlich die Aufhebung der Gewerkschaftsanordnung angeordnet, da diese „unangemessen und unverhältnismäßig“ sei und „eine schwerwiegende Ungleichbehandlung zwischen Personen herbeiführte, die gleichermaßen berechtigt sind, die betreffenden Geräte zu installieren“.

Die FIT hatte in ihrer ausführlichen Berufung darauf hingewiesen, dass die Tatsache, dass die Automaten nur nachts eingeschaltet werden dürften, einem völligen Ausschluss dieses Glücksspielprodukts aus den tagsüber geöffneten Tabakwarenkästen gleichkäme. Wir werden ausführlich über dieses Urteil sprechen – fügt STS hinzu – in der kommenden Zeitungsausgabe von „Il Ricevitore Italiano“. Hier beleuchten wir kurz zwei wichtige Schritte. Erstens: Die Richter kritisieren „das Versäumnis des Bürgermeisters, die FIT anzuhören, den nationalen Verband, der die Kategorie der Monopol-Einzelhändler – staatliche Konzessionäre“ am meisten repräsentiert“, als die Verordnung ausgearbeitet wurde. Zweitens unterstützt der Staatsrat unter ausdrücklichem Zitat die Aussage der Zoll- und Monopolbehörde, die mit einem eigenen Schriftsatz in das Verfahren eingegriffen hat, wonach der Weiterverkauf „ein Umfeld darstellt, das von einem differenzierten Nutzer (nicht nur von Spielern) frequentiert wird“. mit einem Eigentümer-Betreiber, der Überwachungs- und Kontrolltätigkeiten ausübt, die für die regelmäßige Erbringung der Dienstleistung erforderlich sind, und der aufgrund dieser Besonderheit im Vergleich zu anderen Arten von Gewerbebetrieben eine größere Anzahl von Geräten installieren kann“, heißt es in der Mitteilung abschließend.

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