Mit Bescheid vom 4. November 2020 hat die Zoll- und Monopolverwaltung festgestellt, dass die Gültigkeit der Eintragung für das Jahr 2020 in die Liste nach Art. 1, Absatz 82 des Gesetzes 220/2010 (RIES), wird ausnahmsweise bis zum 30. April 2021 verlängert.…

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