Sapar gibt bekannt, dass „Betreiber, die mechanische und elektromechanische Geräte (Fußball, Flipper, Jukeboxen usw.) besitzen, die zum 1. Juni 2021 bereits mindestens einmal in ihrer Nutzungsdauer installiert wurden, und 7A und 7C vor 2003 (d. h. Kräne …)

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