„Mit Bestimmung Nr. Mit der Verordnung Nr. 15943/2023 genehmigte die Agentur der Einnahmen die neue Fassung der technischen Spezifikationen für die elektronische Speicherung und telematische Übermittlung der Tagesgebühren („RT-Technische Spezifikationen – Version 11“), die die Anhaltspunkte dafür liefert, bis zum 2. Oktober mit der Anpassung der Telematikregister fortzufahren, um sie mit den neuen Bestimmungen über die Übermittlung von Daten für die Sofortgebührenlotterie in Einklang zu bringen (vgl Gute Neuigkeiten 26.06.2023)“. Dies teilt der italienische Verband für öffentliche Übungen in einer Mitteilung mit.

„Zu diesen Spezifikationen gehört auch die Erfüllung, die sich auf die „Leerlaufzeit“ des Geschäftsjahres bezieht, für die Absatz 2.7 dies festlegt  „[...] Für den Fall, dass die Unterbrechung der Tätigkeit länger als 12 Tage dauert (z. B. längere Feiertage, saisonale Schließung, vorübergehende Inaktivität usw.) [...] muss das elektronische Register die Möglichkeit vorsehen, die Übermittlung eines Ereignisses vom Typ „Außer Betrieb“, Code 608 (Lager-/Inaktivitätszeitraum), vorzubereiten, um dem System den Beginn des Inaktivitätszeitraums mitzuteilen. In diesem Fall kehrt das RT mit der ersten nützlichen Übertragung zu „In Betrieb“ zurück..

Die oben genannten technischen Spezifikationen – so der Hinweis weiter – müssen von den neuen Modellen des elektronischen Registers eingehalten werden, für die nach dem 30. Juni 2023 ein Genehmigungsantrag gestellt wird, während sie für bereits genehmigte Modelle nur dann eingehalten werden müssen, wenn nach dem 30. Juni 2023 ein Antrag für eine Variante gestellt wird.

Daher sollte Folgendes klargestellt werden:

  • bei noch nicht zugelassenen RTs (z. B. solche, die jetzt von Händlern erworben werden) muss der Händler unverzüglich für die Einhaltung der technischen Spezifikationen sorgen (einschließlich der Erfüllung der „Downtime“);
  • Für RTs, die bereits von Unternehmen genutzt werden (und daher bereits vor dem 30. Juni genehmigt wurden), kann die Anpassung in Bezug auf den Inaktivitätszeitraum gleichzeitig mit der Anpassung in Bezug auf die Sofortlotterie und in jedem Fall spätestens am 2. Oktober 2023 abgeschlossen werden.

Um mehr zu erfahren und Hilfe zu benötigen, wenden Sie sich an die Fipe-Confcommercio Ihres Territoriums“, schließt die Notiz.

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