Bis zur Entscheidung des EuGH über die angebliche Unvereinbarkeit des Stabilitätsgesetzes von 2015 mit der Gemeinschaft stellt sich bei vielen betroffenen Betreibern immer wieder die Frage: WAS KÖNNTE PASSIEREN, wenn die Europäische Justizbehörde das Gegenteil entscheiden würde?
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