Ein Verstoß gegen die Regeln zur Bekämpfung der Spielsucht rechtfertigt ein Bußgeld von 50.000 Euro. Das Berufungsgericht von Turin hat die Berufung eines Spielhallenbetreibers zurückgewiesen, der eine Reform des Urteils des Zivilgerichts beantragt hatte …
Startseite Unterhaltungsausrüstung Berufungsgericht Turin: „Geldstrafe von 50.000 Euro für den Raum, der...