Das Landesverwaltungsgericht der Autonomen Sektion Bozen und das Landesverwaltungsgericht Trient haben mit zwei getrennten Beschlüssen den Beschwerden zweier Betreiber stattgegeben und die Aussetzung der Wirksamkeit der Schließungsmaßnahmen zweier Spielhallen genehmigt.

Der Anwalt, der die Betreiber vertrat, Rechtsanwalt Geronimo CardiaSaid:

"In kurzer Zeit wurden zwei vorsorgliche Anordnungen erlassen, mit denen die Schließung von zwei Kinos ausgesetzt wurde. Eines in der Provinz Trient und eines in der Provinz Bozen.

Mit diesen vorläufigen Maßnahmen haben die jeweiligen TARs sichergestellt, dass Steuereinnahmen, Nutzerschutz, Legalität und Beschäftigungsniveau in ihren jeweiligen Hoheitsgebieten weiterhin gewährleistet werden können.
Allerdings zeitlich begrenzt, da ihre Wirksamkeit bis zum Ergebnis der jeweiligen Sachverhandlungen registriert werden muss, sofern sie nicht akzeptiert werden.

In einem Fall (dem der Provinz Bozen) stehen auch Besonderheiten auf dem Spiel (z. B. die unbewiesene Sensibilität des Ortes, angeblich zu nahe am Raum).
In beiden Fällen stellt sich zwar weiterhin die allgemeinere Frage nach der verdrängenden Wirkung der in Rede stehenden Entfernungsmesser, die trotz der proklamierten hohen Prozentzahlen der Verbote weiterhin nicht vor Gericht gerügt werden.

In der Zwischenzeit wollen wir sehen, was die delegierten Gesetzesdekrete bei der Umsetzung des Ermächtigungsgesetzes bewirken können, das in seiner im Juli verabschiedeten Fassung erklärt, dass es beabsichtigt, die Territorialfrage zu lösen".

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