Der Betreiber eines öffentlichen Ortes, an dem ein Gerät installiert ist, das von der Zoll- und Monopolbehörde als illegal eingestuft wird und vor allem Glücksspiele zulässt, kann nicht von der Durchführung von „Kontrollen zur Typologie“ befreit werden.

Um diesen Artikel zu lesen

Anmelden oder registrieren

Vorherige ArtikelMalta Gaming Authority: Keine Verbindung zu 1-xbet.in
Nächster ArtikelFinnland, OK von der Europäischen Kommission zur Änderung des Lotteriegesetzes