Das Zivilgericht von Turin hat die Rechtmäßigkeit der Geldstrafe von 20.000 Euro bestätigt, die einem Betreiber der Hauptstadt wegen Verstoßes gegen die Gesetzgebung zu Mindestabständen zu sensiblen Orten auferlegt wurde. Im Jahr 2020 gab die Stadt Turin bekannt, dass…
Startseite Unterhaltungsausrüstung Turin. Betreiber wegen Installation von Steckplätzen ohne Einhaltung der Abstände mit einer Geldstrafe belegt. Das...