Mit Beschluss vom 28.5.2021 erkennt die neunte Zivilkammer des Gerichtshofs von Rom die vorläufige Vollstreckbarkeit einer von einem Konzessionär erwirkten einstweiligen Verfügung auf der Grundlage der Stabilitätssteuer von 2015 nicht an und weist darauf hin, dass sie die bereits zum Ausdruck gebrachte gegenteilige Orientierung überprüfen muss im …

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