Das Regionale Verwaltungsgericht von Venetien wies die Berufung eines Unternehmens gegen die Stadt Venedig, in der es die Aufhebung der Bestimmung über den „Abschluss des Mahnverfahrens für die Ausübung der rechtmäßigen Glücksspieltätigkeit …“ beantragte, mit einem Urteil zurück.

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