Das Regionale Verwaltungsgericht Venetien hat die Berufung eines Betreibers gegen die Verordnung über die Spielhallen der Gemeinde Jesolo zurückgewiesen. Der Verwaltungsgerichtshof hat die Berufung teilweise für unzulässig erachtet und auch zugunsten des Richters die Unzuständigkeit erklärt…

Um diesen Artikel zu lesen

Anmelden oder registrieren

Vorherige ArtikelClubbissimo, Rennen bis 19. Mai: zwei Ranglisten, die belohnen
Nächster ArtikelDie abtrünnigen Ratsherren der Gemeinde Rom. Der Entfernungsmesser ist gut für Glücksspiele, aber nicht für Cannabislicht