In einem vor dem Gericht von Rom anhängigen Fall ist der Geschäftsführer mit Unterstützung des Anwalts zuständig. Maximilian Ariano (im Bild) widersprach der Zahlungsanweisung des Händlers in Höhe von ca. €. 40.000. Der Richter legte den Fall zur Entscheidung fest und räumte den Parteien eine Frist für die Einreichung abschließender Stellungnahmen und Erwiderungen ein.

Das Gericht hob den Vorbehalt auf und ordnete Folgendes an: „Nach Kenntnisnahme der Akten und Dokumente des Falles; die Schlussfolgerungen der Parteien gelesen zu haben; in Anbetracht der Tatsache, dass beim Sicherheitsrat ein Urteil anhängig ist, das sich auf die heutigen Verfahren auswirkt; melius re entschädigt, nimmt den Fall wieder auf den Prüfstand und ordnet die Aussetzung des Urteils bis zur Entscheidung des Justizrates an.“

Nach Meinung des Anwalts. Nachdem Ariano es vermieden hatte, den Manager zur Zahlung der LDS-Gebühr zu verurteilen, garantierte das Gericht von Rom aufgrund der oben genannten Bestimmung „dem Manager zu Recht eine vollständige und vollständige Ausübung seines Verteidigungsrechts, indem es die endgültige Entscheidung des laufenden Prozesses einmal verschob“. dass der Staatsrat über die angebliche Unvereinbarkeit des LdS von 2015 mit EU-Recht entschieden haben wird.“

Der Rechtsanwalt Ariano betont, dass „die vom Gericht von Rom gewählte Lösung diejenige ist, die die Verteidigungsrechte nicht nur des Managers, sondern auch des Konzessionärs am besten schützt und alle Beurteilungen und Überlegungen berücksichtigt, die der CdS zu diesem Zweck durchführen wird.“ in das Zivilverfahren einbezogen werden, ob die betreffende wirtschaftliche Maßnahme gerechtfertigt ist oder nicht, und erweitert so die Palette der Verteidigungsargumente, die von beiden Parteien im Hinblick auf eine korrekte und vollständige Untersuchung des viel diskutierten Zwangsrückzugs herangezogen werden können.

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