(Jamma) Das Landesverwaltungsgericht Bozen hat dem Antrag eines Konzessionärs auf Aufhebung des Beschlusses über den Verfall der Spielraumberechtigung nach Aussetzung der Wirksamkeit stattgegeben. „Unter Berücksichtigung des von der Beschwerdeführerin vorgeschlagenen Antrags auf monokratische Sicherungsmaßnahmen gemäß Art. 56-Code proz. äh – ja …

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