Das Landesverwaltungsgericht der Autonomen Sektion Bozen hat per Beschluss die gegen die Gemeinde Merling (BZ) und die Autonome Provinz Bozen eingelegte Berufung angenommen, in der die Aufhebung unter Vorbehalt der Aussetzung der Wirksamkeit und der Konzession beantragt wurde.

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