Das Berufungsgericht von Lecce lehnte den Antrag auf Beschlagnahme des Unternehmens Oxo Games srl ab und ordnete seine Freilassung aus der Beschlagnahme an. Das Unternehmen war beschlagnahmt worden, weil es als fiktiv auf die derzeitigen Eigentümer der Anteile eingetragen galt, in Wirklichkeit aber zurechenbar war.

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