Zur „Ermittlung des Glücksspieldeliktes ist der Nachweis des tatsächlichen Vorhandenseins geeigneter Mittel zur Ausübung des Glücksspiels, der tatsächlichen Durchführung eines Spiels und bei Glücksspielautomaten mit Zufallscharakter der tatsächlichen Nutzung erforderlich …
Startseite Unterhaltungsausrüstung Schlüssel. Kassation: Gewinnzweck muss für Zwecke der Veranlagung immer nachgewiesen werden...