Der Kassationsgerichtshof hat die Berufung gegen die Beschlagnahme eines Unterhaltungsspielautomaten gegen ein Unternehmen mit Sitz in Rom für unzulässig erklärt. Die Beschlagnahme erfolgte im Rahmen einer Aktion der Guardia di Finanza…
Startseite Unterhaltungsausrüstung Slot, Cassation bestätigt Beschlagnahme: „Erforderlich, um Untersuchungen an manipuliertem Gerät durchzuführen“