Das regionale Verwaltungsgericht für Venetien (Dritte Abteilung) hat der Berufung eines Betreibers, vertreten und verteidigt durch den Anwalt Cino Benelli, gegen die Gemeinde Scorzé stattgegeben, mit der die Aufhebung der Wirksamkeit der Anordnung zur Aussetzung der Sammeltätigkeit von Spielen beantragt wurde. .

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