Die Eintragung in das einheitliche Betreiberregister muss spätestens am 20. Januar in der vor den mit dem Steuererlass vorgenommenen Änderungen vorgesehenen Weise erfolgen, es sei denn, es wird ein neuer Erlass des Mef veröffentlicht. Heutzutage sind Betreiber…
Startseite Unterhaltungsausrüstung Einheitliches Register der Glücksspielanbieter: Anmeldung bis 20. Januar ohne...