Das regionale Verwaltungsgericht Parma wies die Berufung einer Slot-Halle gegen die Bestimmung der Gemeinde Reggio Emilia zurück, die im Jahr 2020 die Aussetzung der Lizenz für die Anwendung des Entfernungsmessers anordnete.

Die TAR hielt die Verwaltungsanordnung für legitim, da sie den Bestimmungen über die Einhaltung von Mindestabständen zu sensiblen Orten entsprach.

Für das Verwaltungsgericht „Landesbeschluss Nr. 831/2017 bestätigte die Ausweitung des Verbots auf den Betrieb von Spiel- und Wetthallen und forderte die Gemeinden auf, die „Kartierung“ „sensibler Orte“ durchzuführen und mit deren Aktualisierung fortzufahren, beides im Einklang mit Art. 48, Absatz 5, des Regionalgesetzes Nr. 18/2016 („Konsolidiertes Gesetz zur Förderung der Legalität und zur Stärkung einer verantwortungsvollen Staatsbürgerschaft und Wirtschaft“) sowie Art. 6, Absatz 2-Zeitraum, des Regionalrechts n. 5 von 2013 (enthält das Betriebsverbot in einer Entfernung von weniger als 500 Metern); Die kommunalen Entscheidungsakte mit Aufklärungscharakter bei der Identifizierung sensibler Orte (Modalitäten und Kartierung) haben die in das Gebiet fallenden Aktivitäten an den Schutz des übergeordneten öffentlichen Interesses angepasst, das durch das Regionalrecht verfolgt wird (siehe TAR Emilia-Romagna, Bologna). , Abschnitt II, Nr. 245 vom 21. April 2023).

Da im vorliegenden Fall also weder die Kartierungsdurchführungsgesetze noch die erforderlichen regionalen Gesetze angefochten werden, erscheint die Rüge bezüglich der fehlenden Identifizierung der sensiblen Orte, anhand derer die belastete Maßnahme parametrisiert werden soll, nicht nur gegenstandslos der einfachen Identifizierung der als empfindlich befundenen Orte, aber auch in Ermangelung eines konkreten Streits über die Entfernung der betreffenden Tätigkeit zu den von der beklagten Gemeinde als empfindlich eingestuften Orten selbst.

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