Gestern überprüften Beamte der Verwaltungs- und Sozialpolizeiabteilung des Polizeipräsidiums von Neapel eine Geschäftseinrichtung und stellten fest, dass darin zwei Spielautomaten ohne entsprechende Genehmigung installiert und nicht an das Netzwerk der Zoll- und Monopolbehörde angeschlossen waren. Aus diesen Gründen wurde dem Eigentümer des Geschäftslokals eine Geldstrafe von insgesamt 22 Euro auferlegt, während die beiden nicht konformen Geräte mit den dazugehörigen Wetten in Höhe von 2 Euro beschlagnahmt wurden.

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