Das regionale Verwaltungsgericht der Lombardei (Abschnitt XNUMX) wies die gegen die Gemeinde Mailand eingelegte Berufung, mit der die Aufhebung beantragt wurde, in Form eines Urteils in Bezug auf die einleitende Berufung gegen die Anordnung zur Sperrung von Automaten mit Gewinnen zurück.

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