Die Zweite Strafsektion des Kassationsgerichtshofs hat die Beschlagnahmungsanordnung des Gerichts von Neapel über die Summe von über 100.000 von einigen Spielern bestätigt. Hierbei handelt es sich um Aktien von Spielern, gegen die wegen Geldwäsche ermittelt wird.

Um diesen Artikel zu lesen

Anmelden oder registrieren

Vorherige ArtikelAlle GSBet-Geschäfte schließen sich der bargeldlosen Revolution von OKTO an
Nächster ArtikelManöver, FdI-Novelle berichtet, die vorschlägt, den Fonds für den Betrieb von Pferderennanlagen zu refinanzieren