Die Zweite Strafsektion des Kassationsgerichtshofs hat die Beschlagnahmungsanordnung des Gerichts von Neapel über die Summe von über 100.000 von einigen Spielern bestätigt. Hierbei handelt es sich um Aktien von Spielern, gegen die wegen Geldwäsche ermittelt wird.
Startseite Unterhaltungsausrüstung VLT, Cassation bestätigt die Beschlagnahme von 100 Euro Gewinn aus einigen ...