In den letzten Tagen haben die Finanziers des Provinzkommandos von Avellino zusammen mit Mitarbeitern der Zoll- und Monopolbehörde, ebenfalls auf der Grundlage eines mit der örtlichen Staatsanwaltschaft unterzeichneten Protokolls, die Kontrollen zur Bekämpfung illegaler und irregulärer Glücksspiele intensiviert um die korrekte Erfüllung der im einschlägigen Gesetz festgelegten Bestimmungen zu überprüfen.

Insbesondere wurden Inspektionen bei drei kommerziellen Aktivitäten in der Provinz Irpinia durchgeführt, die nach einer gezielten und eingehenden Aktivität ausgewählt wurden, um die Personen abzufangen, bei denen das größte Risiko für Unregelmäßigkeiten besteht. Am Ende der Kontrollen wurden schwerwiegende Unregelmäßigkeiten bei zwei Gewerbebetrieben festgestellt.

Insbesondere wurden im ersten Raum drei nicht konforme Spielautomaten ohne Identifizierung gefunden, die nicht zugelassene Spielkarten sowie Münzen zum Nachweis ihrer Verwendung enthielten und nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Merkmalen entsprachen Glücksspielangebot, da sie nicht an das von der Zoll- und Monopolbehörde zugelassene elektronische Netzwerk angeschlossen sind. In einem Geldwechsler wurden weitere Münzen und Banknoten im Gesamtwert von knapp 2.000 Euro gefunden.

Das Geld und die beschriebene Ausrüstung wurden beschlagnahmt und der Staatsanwaltschaft von Avellino zur Verfügung gestellt, und der Verantwortliche des Unternehmens, ein 54-jähriger italienischer Staatsbürger, wurde im Zusammenhang mit den begangenen Straftaten (der „Unterschlagung“, gemäß § gemäß Art. 314 des Strafgesetzbuches, „Schwerer Betrug gegen den Staat“, gemäß Art. 640, Absatz 2, Buchstabe 1) des Strafgesetzbuches und „Unterschlagung“, gemäß Art. 646 des Strafgesetzbuches. XNUMX cp), was sich auf deren illegale Nutzung zum Betreiben des Spiels bezieht.

Im zweiten Raum, der als „Bar“-Tätigkeit genutzt wurde und in dem Wetten gesammelt wurden, wurde beim Betreten ein Minderjähriger gefunden, dem gerade auf elektronischem Wege ein Spielbeleg ausgehändigt worden war, der auf einen nicht anwesenden Dritten registriert war Alter. Aus diesem Grund wurden die Quittung und der PC, mit dem die Wette abgeschlossen wurde, im Rahmen des Verbrechens der „illegalen Ausübung von Spiel- oder Wetttätigkeiten (ex Art. 4 des Gesetzes Nr. 401 von 1989)“ durch den Einsatz von Fernglücksspielen beschlagnahmt Konten, die auf den Namen Dritter registriert waren, und der Verantwortliche, ein 46-jähriger italienischer Staatsbürger, wurden bei der oben genannten Staatsanwaltschaft der Hauptstadt Irpinia angezeigt.

Seit Anfang des Jahres wurde die Wirksamkeit des von den Finanziers des Provinzkommandos von Avellino unter der Leitung von Oberst Salvatore Minale im heiklen Ermittlungsbereich eingegangenen Engagements in Nr. erläutert. 44 weitere Interventionen, davon n. 2 Unregelmäßige, erlaubten uns, Nr. dem zuständigen AG zu melden. 3 Personen verhängen Verwaltungsstrafen in Höhe von ca. 7 Euro und beschlagnahmen einen gesamten Raum für illegale Wetten.

Im öffentlichen Glücksspielsektor schützen die Finanzpolizei und die Zoll- und Monopolbehörde die Spieler vor illegalen, unsicheren und ungesicherten Glücksspielangeboten und schützen damit die schwächsten Gruppen, allen voran Minderjährige.

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