(Jamma) „Es entsteht kein ernsthafter und unmittelbarer Schaden aus dem angefochtenen Verfahren aufgrund der Bereitstellung eines Übergangszeitraums für die Verwaltung vor der endgültigen Unwirksamkeit der Konzession.“ Mit dieser Begründung wies das Regionale Verwaltungsgericht Latium den vorsorglichen Antrag des Konzessionärs zurück…

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