Das festgesetzte Bußgeld in Höhe von 50.000 Euro, das gegen Glücksspielkonzessionäre und Inhaber von Spiel- und Wettbüros wegen Verstoßes gegen die Warnpflichten vor den Gefahren einer Spielsucht (Spielsucht) zu zahlen ist, ist verfassungsrechtlich unzulässig. Es liegt an …
Startseite Unterhaltungsausrüstung Glücksspiel, Verfassungsgerichtshof: „Rechtswidrige Bußgeldstrafe wegen Offenlegungspflichtverletzung ‚Balduzzi‘“