Der Staatsrat setzte mit Beschluss vom 11. November die Vollstreckbarkeit des angefochtenen Urteils und damit der angefochtenen Handlungen in erster Instanz aus, wobei die Berufung zurückgewiesen wurde, nachdem die Entscheidung über den Streitfall dem Berufungsrichter übertragen worden war. Unter dem…

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