Das regionale Verwaltungsgericht der Emilia Romagna (Abschnitt XNUMX) wies mit Beschluss die gegen die Gemeinde Reggio Emilia und die Region Emilia Romagna eingelegte Berufung zurück, in der die Aufhebung des Ratsbeschlusses unter Aussetzung der Wirksamkeit beantragt wurde.

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