Das Steuergericht zweiter Instanz gibt der Berufung einer Glücksspielverwaltungsgesellschaft statt und annulliert die Akte der Revenue Agency. Mit einer im Jahr 2018 zugestellten Unregelmäßigkeitsanzeige, die Gegenstand des angefochtenen Steuerbescheids ist, wiederholte das Amt …

Um diesen Artikel zu lesen

Anmelden oder registrieren

Vorherige ArtikelBETBY, Stefanos Karakidis zum Senior Business Development Manager ernannt
Nächster ArtikelOne Touch, auf der Suche nach göttlichen Schätzen mit God Hand Feature Buy