Der Staatsrat weist die Berufung von Federbingo auf Aufhebung des Tar-Urteils zur Glücksspielverordnung zurück und ist der Auffassung, dass „unbeschadet jeglicher Beurteilung der Stichhaltigkeit der vom Beschwerdeführer vorgeschlagenen Beschwerden das private Interesse – lediglich in Bezug auf ...

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